Mit einer Verfügung regelt der Landkreis Veranstaltungen
Auf Basis der neuen Regelungen der Landesregierung hat der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen erlassen.
Damit nicht jede Veranstaltung einzeln genehmigt werden muss, werden in der Verfügung bestimmte Voraussetzungen definiert, unter denen Veranstaltungen stattfinden dürfen.
Außerdem finden Sie hier ein Formular zur Anmeldung von Veranstaltungen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor Beginn erfolgen. Senden Sie das Formular bitte an ordnungsamt@nordwestmecklenburg.de
Allerdings sorgen folgende Regelungen im §8 der letzten Version der Corona-LVO-Änderungsverordnung zum Thema Veranstaltungen und Versammlungen immer wieder für Verwirrung:
„Das Verbot in Absatz 1 Satz 1 gilt ab 18. Mai 2020 nicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 75 Personen teilnehmen sowie für Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen maximal 150 Personen teilnehmen. Das Angebot von Speisen und Getränken ist untersagt.“
Hier bezieht sich die Definition Veranstaltung und Versammlungen auf Vereine, Verbände, Parteien und andere Körperschaften und nicht auf private Feiern.
Neue Regelung für Familienfeiern
Zu Familienfeiern wurde daher extra eine neue Regelung gefunden. Bis zu 30 Gäste sind ab dem 25. Mai erlaubt und das ohne Auflagen wie dem Mindestabstand. Es wird jedoch empfohlen, mindestens 1,5 Meter Schutzabstand zwischen den Teilnehmer*innen einzuhalten. Vorerst ist diese Maßnahme befristet bis zum 31.08.2020. Allerdings soll im Juni noch einmal verhandelt werden, ob evt. sogar mehr Personen teilnehmen dürfen. Die Gaststätten dürfen in Zukunft bis 23 Uhr öffnen, die vorherige Regelung bis 21 Uhr ist damit abgeschafft.
Antragsformular_Veranstaltungen
Die Vorgaben für die Tourismusbranche werden ab dem 18. Mai gelockert. Aktuell hat die Landesregierung entlang des „MV-Plans Tourismus“ beschlossen, dass Übernachtungen für Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. Mai wieder möglich sind. Die Gastronomie soll ab dem 9. Mai wieder öffnen dürfen.
Corona in MV: Fünf-Phasen-Plan für Tourismus
Der Fahrplan von Landesregierung und Tourismuswirtschaft für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern sieht fünf Phasen vor:
1. Schritt: Rückkehr auswärtiger Besitzer von Ferienwohnungen und von einheimischen Dauercampern ab dem 1. Mai
2. Schritt: vorsichtige Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 9. Mai
3. Schritt: Übernachtungen für Urlauber aus MV ab dem 18. Mai
4. Schritt: Gäste aus anderen Bundesländern dürfen ab dem 25. Mai wieder in MV übernachten
5. Schritt: Tagestourismus und internationaler Tourismus werden wieder zugelassen
Über den Zeitplan und eine Aktualisierung der Corona-Regelungen ist heute beschlossen worden. Die Handlungshilfen für Hygienekonzepte zwischen den Tourismusverbänden, der DEHOGA und der Landesregierung finden Sie weiter unten.
Die gesetzlichen Regelungen für die Einreise finden Sie unter folgendem Link:
Öffnung der Gastronomie
Das Kabinett beschloss heute die Öffnung der Gastronomie. Der Innen- und Außenbereich von Gaststätten soll ab dem 9. Mai geöffnet werden dürfen. Voraussetzung dafür wäre auch die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienemaßnahmen in den gastronomischen Einrichtungen. So sollen pro Tisch maximal 6 Gäste bedient werden dürfen. Zwischen den Tischen soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Außerdem sollen Tische nur nach Terminvergabe vergeben werden.
Auch Zeitplan für Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege und der Gesundheitsberufe
Die Landesregierung bestätigte auch, dass ab dem 7. Mai Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb fortsetzen dürfen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Nähere Informationen unter:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=159890&processor=processor.sa.pressemitteilung
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