Das Unternehmen Krohn Busreisen wurde im Jahr 2010 von Thomas Krohn gegründet. Die erste Zeit fuhr er allein und baute sich nach und nach einen Mitarbeiterstamm auf. Seinerzeit hatte Thomas Krohn Berufskraftfahrer im Personenverkehr ausgebildet. Dafür hatte er einen eigenen Fahrschulbus im Fuhrpark, welchen er dann für Busreisen anbot. Damit war das zweite Standbein als Reiseunternehmer geboren. In den vergangenen 13 Jahren hat sich Thomas Krohn ein Team von 13 Festangestellten aufgebaut. Darunter befinden sich Linienbusfahrer, Reisebusfahrer, Disponenten und Mitarbeiter/innen im Backoffice

Das Grevesmühlener Unternehmen startet in das Reisejahr 2023, erstmals ohne Coronabeschränkungen seit 3 Jahren und lockt mit einem vielseitigen Programm für Jung und Alt.

Neben langjährig vertrauten Reisezielen, wie die Tulpenblüte nach Holland, Einkaufstouren nach Polen oder Musicalfahrten nach Hamburg, bietet Krohn Busreisen in 2023 eine Vielzahl an neuen Destinationen. So können Reisegäste die dänische Insel Bornholm besuchen, das Baltikum per Bus und Fähre bereisen oder bei einem Tagesausflug den Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg kennenlernen, der zu den größten Parkanlagen Europas zählt. Für kulturelle Abwechslung sorgen Theaterfahrten ins nahe gelegene Lübeck zum Theater Geisler, Konzerte zu den Kastelruther Spatzen, G.G. Anderson und Matthias Reim und Festspielbesuche wie Störtebeker auf Rügen oder Winnetou in Bad Segeberg.

„Die Saison der Tagesfahrten ist mit Touren zur Grünen Woche nach Berlin und zur Bremen Tattoo, eine internationale Marschmusikshow, bereits erfolgreich gestartet.“, freut sich Inhaber Thomas Krohn. In den kommenden Wochen folgen Besuche ins Ozeaneum nach Stralsund oder zum Bingo Spielen mit Michael Thürnau.

Neben den öffentlichen Fahrten für Jedermann, versteht sich Krohn Busreisen auch als kompetenter Partner im Anmietverkehr. Schulen, Vereine und Gruppen weit über die Region Nordwestmecklenburgs hinaus schätzen das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Planung und Realisierung aus einer Hand. Inzwischen hat sich die Flotte der Reisebusse auf vier Komfortbusse erhöht. Auch ein Kleinbus mit 16 Sitzplätzen steht zur Anmietung zur Verfügung.

Seit 2016 fährt das Grevesmühlener Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr für Nahbus und bedient dort derzeit mehrere Linien. In der Kreuzfahrtsaison sind die Reisebusse zudem auch im Shuttleverkehr in Rostock, Hamburg und Kiel gebucht. Christian Krohn, Sohn des Inhabers, leitet den Linienverkehr. Seine Frau Adriana Krohn kümmert sich um Personalangelegenheiten. Beide sichern die Unternehmensnachfolge im Busbetrieb.

Für alle Fahrten von Krohn Busreisen sind vorherige Anmeldungen erforderlich, telefonisch unter 03881 7565101 oder per Email an info@krohnbusreisen.com Alle Fahrten und Reisen sind auch online zu finden unter www.krohnbusreisen.com. Die Kataloge liegen in vielen Geschäften in und um Grevesmühlen aus und werden auch auf Wunsch postalisch verschickt.

Im Bereich Nachwuchsrekrutierung ist Krohn Busreisen aktuell erfolgreich. Durch das zweite Geschäftsfeld des Inhabers Thomas Krohn, der Verkehrsakademie und Fahrschule Krohn, ist es dem Unternehmer gelungen, Nachwuchs in die Busbranche zu holen. Derzeit absolvieren zwei Männer und eine Frau die Busfahrer- und Berufskraftfahrerausbildung um im Anschluss im Linien- und Reiseverkehr für Krohn Busreisen tätig zu sein. Sollte eine Qualifikation in diesen Bereichen nicht vorliegen, so ist es möglich, diese durch die eigene Fahrschule zu erlangen. „Wir sehen dem Reisejahr 2023 sehr positiv entgegen und freuen uns auf unvergessliche Erlebnisse mit unseren Gästen im In- und Ausland“, sagt Thomas Krohn freudig.

Das Projekt sollten schon längst fertiggestellt sein, doch die Entwicklungen der vergangenen zweieinhalb Jahre machte der Planung einen Strich durch die Rechnung. An den Rehwiesen in Brüsewitz sollen Seniorenwohnungen entstehen, doch die derzeitigen Marktpreise lassen dies aktuell nicht zu.
Fraglich ist, wie das Projekt in der nahen Zukunft realisiert werden kann und wie es mit dem Wohnpark an den Rehwiesen grundsätzlich weiter geht. Diese und weitere Fragen stehen am 2. Februar 2023 um 18 Uhr auf der Tagesordnung der Bürgerveranstaltung.
Dr. Wolfgang Röher (Vorstandsvorsitzender der Villa Vitalia Gruppe) und Wolf Arnold stellen sich den Fragen der Brüsewitzer.

Datum: Donnerstag, 02. Februar 2023
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Landhaus Brüsewitz, Straße der DSF 50 in Brüsewitz

Zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen“ nutzen.

Die seit dem 1. Januar geltende Förderrichtlinie ermöglicht jedem förderberechtigtem Unternehmen maximal fünf Beratungen bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen.

Dabei können UnternehmerInnen von qualifizierten BeraterInnen Unterstützung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen in der Unternehmensführung finden.

Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, wobei der Maximalbetrag bei 2.800 Euro liegt.

Die Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sein.

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der geplanten Beratung online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg steht Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
unter 03881 49 799 87 oder unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

Liebe Kunden, liebe Netzwerkpartner, liebe Unternehmer,

auf diesem Weg senden wir Ihnen weihnachtliche Grüße und möchten uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken! 2022 konnten wir einen bunten Strauß an gut besuchten Workshops anbieten, unsere ortsansässigen Firmen über unsere Corona-Hotline und im Anschluß über das Unternehmertelefon beraen, Aktionstage über das Welcome Service Center zur Fachkräftegewinnung an den schönsten Stränden Nordwestmecklenburgs durchführen und im derzeitigen Jobportal über 220 Stellen veröffentlichen.

Aber auch unser 30 jähriges Jubiläum durften wir in diesem Jahr feiern, das war schon etwas ganz Besonderes.

Wir freuen uns darauf, im kommenden Jahr weiter an all diesen Themen zu arbeiten und unsere Zusammenarbeit mit Ihnen weiter zu vertiefen.

Doch bevor wir uns mit Tatendrang ins neue Jahr stürzen, nehmen wir uns vom 27.12. – 2.1. Zeit zu entspannen und auf dieses aufregende Jahr zurückzublicken. Und diese Entspannung wünschen wir auch Ihnen und sagen DANKE!

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gut ins neue Jahr 2023!

 

Mit feierlichen Grüßen

Ihr Team der WFG

Wirtschaftsförderungen Schwerin und Nordwestmecklenburg kooperieren

In diesem Jahr unterstützen sich die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin wieder gegenseitig bei Ihren Rückkehrertagen. Während die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg dieses Jahr ein Jobportal unter www.ichwillindieheimat.de mit über 200 Stellen von 50 Firmen bewirbt, lädt die Wirtschaftsförderung Schwerin am 27. Dezember 2022 von 11 bis 16 Uhr zum Rückkehrertag in das Schweriner Rathaus am Markt ein. 15 Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen stellen sich und ihre Jobangebote vor.

„Der Fachkräftemangel ist für Unternehmen unserer Stadt eines der zentralen Themen. Auf der einen Seite suchen Unternehmen aus nahezu allen Bereichen nach Personal. Auf der anderen Seite wollen viele ehemalige Schwerinerinnen und Schweriner, die aufgrund ihres Studiums, ihrer Ausbildung oder ihres Jobs nach der Schulzeit die Stadt verlassen haben, wieder in die Heimat zurück“, erklärt Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum den Hintergrund des Rückkehrertages, den die Stadt bereits seit einigen Jahren zwischen Weihnachten und Neujahr veranstaltet, wenn die Weggezogenen ihre Familien zu Hause besuchen. „Mit dem Rückkehrertag wollen wir suchende Unternehmen und Fachkräfte unkompliziert und in angenehmer Atmosphäre zusammenbringen.“

Ergänzt wird die Präsenzveranstaltung im Rathaus online. Bis Ende Januar 2023 werden viele Jobangebote auf einer digitalen Jobwall unter www.schwerin.de/rueckkehrertag zu finden sein. Sie bietet einen kleinen Überblick über die Angebote und die Unternehmen vor Ort. Mit dabei sind die Medizintechnikunternehmen Ypsomed Produktion GmbH und TecMed Deutschland GmbH, die Ingenieurunternehmen Ferchau, PTS-precision GmbH, Airsense Analytics, HNP Mikrosysteme GmbH, die Agentur Mandarin Medien, die Stadtwerke Schwerin, die IT-Spezialisten DVZ Schwerin und SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, die Sparkasse, das Netzwerk für Menschen Sozius gGmbH Augustenstift, die Schweriner Stadtverwaltung, die IHK zu Schwerin sowie die Arbeitsagentur.

Programmstart des Förderprogramms Härtefalldarlehen

Im neuen Jahr möchte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg Ihnen die aktuellsten Förderprogramme kurz und kompakt vorstellen. Heute stellen wir Ihnen das Härtefalldarlehen vor. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Förderinstrument zum Jahreswechsel auf den Weg gebracht. Es soll zur Abmilderung besonderer Belastungen im Bereich Material und Rohstoffe beitragen. Gewährt wird ein Darlehen.

Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendungen sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Vollzeitmitarbeitende) sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen. Ebenfalls muss der Antragsteller darlegen, warum er das Sonderförderprogramm der KFW „UBR 2022“ nicht nutzen konnten.

Was kann gefördert werden?

Das Darlehen wird für betriebsnotwendige Ausgaben ausgezahlt. Folgendes ist dabei zu beachten:

Die Fördersumme errechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre. Dabei ist die maximale Fördersumme 50 Prozent dieser Durchschnittssumme. Sollte ein Unternehmen jünger als drei Jahre sein, gilt die Zeit der Geschäftstätigkeit. Die errechnete Darlehenssumme muss mindestens 10.000 € betragen und darf 100.000 € nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt maximal 60 Monate und der Zinssatz liegt bei fünf Prozent Jahreszins.

Die Voraussetzung zur Gewährung des Darlehens beinhaltet, dass der Antragssteller einen Materialeinsatz von mindestens 20 Prozent vom Umsatz aufweisen kann und das er durch die gestiegenen Preise, im Bereich Material und Rohstoffe, einen erheblichen Rückgang der Gewinnmarge zu verzeichnen hat. Dies wird am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte gemessen. Sie erhalten eine Checkliste von uns, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie für dieses Förderinstrument einen Antrag stellen wollen.

Wer berät zum Härtefalldarlehen?

Für Rückfragen zu diesem Förderprogramm steht Ihnen die Antrag-Annehmende Stelle, die Bewilligungsstelle und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zu Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter 03881 49 799 87 oder
unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

 

Die Antrag-Annehmende Stelle ist die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
T: 0385 5924113

 

Die Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Mona Antemann oder Mike Straßburg
T 0385 6363-8303 / 0385 6363811

Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer,

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft NWM bleibt vom 22. Dezember 2022 bis 01. Januar 2023 geschlossen.

Ab dem 02. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit und einen guten Start in das neue Jahr.

Ihr Team von der Wirtschaftsförderung NWM

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der erleichterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Erleichterungen gelten bis Juni 2023.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ist es weiterhin möglich, Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Der Grund für die Verlängerung sind die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Preissteigerung sowie die Unterbrechung von Lieferketten. Mit dieser Regelung soll eine sichere Perspektive über den Winter hinaus geschaffen werden.

Das Kurzarbeitergeld kann durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns, Eltern 67 Prozent. Die Sozialbeiträge werden durch den Arbeitgeber bezahlt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie unseren Berater Daniel Berges. Sie erreichen ihn unter:

Mail:                   d.berges@wfg-nwm.de
Telefon:              03881 49 799 87

Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU oder gelber Schein) mehr vorlegen.  Dies geschieht durch die Arztpraxen digital. Dadurch ergeben sich sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auch Arbeitgeberseite Änderungen.

Wie ist die aktuelle gesetzliche Regelung?

Aktuell sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die AU ihres Arztes spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, sollte es keine andere Regelung in dem jeweiligen Arbeitsvertrag geben. Zudem müssen die Arbeitnehmer eine Ausführung der AU an die jeweilige Versicherung weiterreichen.

Was ändert sich zum 01.01.2023?

Die Verpflichtung zur Vorlage in Papierform entfällt ab dem 01.01.2023 für gesetzlich versichterte Arbeitnehmer. Die Arztpraxen übermitteln noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die jeweilige Krankenkasse.

Woher weiß der Arbeitgeber ob ich Krank bin?

Arbeitnehmer haben weiterhin die Pflicht, sich unverzüglich, also sobald sie von ihrer Arbeitsunfähigkeit erfahren, beim Arbeitgeber zu melden.

Wie kann der Arbeitgeber überprüfen ob eine AU vorliegt?

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Bescheinigung für den Arbeitgeber bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Der Versicherte erhält darüber keine Information.

Was für ein Vorteil hat die eAU?

Die eAU entlastet neben den Versicherten auch die Arztpraxen. Weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft sind ein weiterer Schritt der Digitalsierung und des papierlosen Arbeitens.

Was passiert wenn der Arbeitgeber die Information der Arbeitsunfähigkeit nicht anerkennt?

Rechtlich stellt dies für den Arbeitnehmer ein Problem dar, denn der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers anzweifeln. Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu gewährleisten und eine Abmahnung oder Kündigung zu vermeiden, empfiehlt sich als Arbeitnehmer eine persönliche Bescheinigung in Papierform mitzunehmen. Dies wird auch weiterhin von den Arztpraxen angeboten.

Gibt es Ausnahmen?

Es gilt in Deutschland kein Grundsatz ohne Ausnahmen. So sind, Privatversicherte, Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Pysio- sowie Psychotherapeuten an dem Verfahren noch nicht beteiligt.

Zum 30. jährigen Jubiläum der Wirtschaftsförderungsgesellschaft wurde ein Kurzfilm gedreht.
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Landrat Tino Schomann und Aufsichtsratsvorsitzender Heiner Wilms berichten aus den letzten Jahrzehnten, über gesammelte Erfahrungen und über die Zukunft der Gesellschaft. Eine spannende Zusammenfassung der Arbeit der letzten Jahre.

Wir danken Yourfilms aus Güstrow für die tolle Arbeit.
Viel Spaß beim Schauen wünscht das Team der WFG