RKT2020

Medieninformation vom 21. Januar 2021

  • Vier Wochen „Digitale Rückkehrertage Nordwestmecklenburg“
  • Wirtschaftsförderung zieht erste Bilanz

 Zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 20. Januar 2021 führte das Welcome Service Center die „Digitalen Rückkehrertage Nordwestmecklenburg“ durch. Laut vorläufigem Rückblick punkten besonders Jobs im öffentlichen Dienst.

Wismar/Grevesmühlen, 21.01.2021: Am 21. Dezember 2020 starteten auf der Website www.ichwillindieheimat.de die Digitalvariante des Rückkehrertages Nordwestmecklenburg. Rund 50 Unternehmen der Region präsentierten in diesem Rahmen rund 200 Arbeits- und Ausbildungsstellen. „In den beiden Jahren zuvor haben wir jeweils am 27. Dezember eine große Präsenzveranstaltung durchgeführt.“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg. „Das Angebot ist durchweg auf positive Resonanz getroffen. In der Zeit um Weihnachten besuchen Menschen, die aus der Region weggezogen sind, ihre Familien. Sie nutzen diese Tage oft, um sich hier nach einem attraktiven Job umzuschauen, damit sie ihren Lebensmittelpunkt zurück verlegen können.“

Aufgrund der Corona-Situation war eine solche Jobmesse 2020 ausgeschlossen. „Deshalb haben wir uns entschieden, als Alternative eine Onlinevariante anzubieten. Statt des einen Präsenztages lief sie für vier Wochen. Natürlich kann so ein Angebot persönliche Gespräche nicht ersetzen. Aber es kann sie einleiten; potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war es möglich, über die Seite unmittelbar Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen. Und vor allem: Es ist die beste Möglichkeit, die wir unter diesen Umständen hatten. Also mussten wir sie auch nutzen“, erläutert Landrätin Kerstin Weiss weiter. Landrätin Weiss war zusammen mit Wismars Bürgermeister Thomas Beyer Schirmherr*in der Veranstaltung.

Bis zum 20. Januar 2021 konnte die Seite mehr als 15.000 Aufrufe von ca. 6.500 Besuchern verzeichnen. Erste Ergebnisse zeigen: Die meisten Klicks bekamen Stellenausschreibungen aus dem öffentlichen Dienst. Die Vermutung liegt nahe, dass Themen wie geregelte Arbeitszeiten, lukrative Eingruppierungen sowie Jobsicherheit in der Coronapandemie eine große Rolle dabei gespielt haben. Welche Ergebnisse die Aktion insgesamt gebracht hat, bleibt noch konkreter zu bewerten. Dazu werden die Mitarbeiterinnen des Welcome Service Centers sich im März bei den beteiligten Firmen erkundigen, wie viele Bewerbungen auf diesem Weg eingegangen sind. Das Stellenportal bleibt noch bis Ende Januar online.

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

Strandtour

Erfolgreiches Konzept der Fachkräftesuche an Urlauber-Hochburgen wird fortgeführt

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM ist im August zum zweiten Mal in die Tourismushochburgen im Landkreis auf Fachkräftesuche für die heimische Wirtschaft gegangen.

Trotz unser Corona-Sicherheitsmaßnahmen und der Zugangsbeschränkungen am Stand konnten wir doppelt so viele Standbesucher wie im vergangenen Jahr begrüßen“, freut sich WSC-Mitarbeiterin Anne Bunkelmann. Das verdeutlicht das große Interesse. So kamen an den drei Tagen, am 17. und 18. August in Boltenhagen und am 19. August auf der Insel Poel, insgesamt mehr als 1.000 Gäste, die sich für Arbeits- und Wohnmöglichkeiten im Nordwestkreis interessierten. „Die meisten Nachfragen kamen nach offenen Stellen in den Bereichen Pflege, IT und Handwerk. Aber auch klassische Bürojobs waren gefragt“, so WFG-Geschäftsführer Martin Kopp und weiter: „Durch die gute Kooperation mit dem Kampagnenteam von „Hör auf dein Herz – Mecklenburg“ und dem Team der Wings GmbH aus Wismar ergab sich für die Urlauber ein noch besseres Gesamtangebot.“ Der Stand der Handwerkskammer habe das Gesamtbild noch zusätzlich abgerundet. So wurden gleich an Ort und Stelle über 50 Beratungsgespräche zu Jobs und Wohnraum geführt – die doppelte Anzahl zum Vorjahr. Und auch am diesjahrigen Gewinnspiele haben sich nach 42 Teilnehmern 2019 jetzt 72 Besucher teilgenommen. Als Hauptpreise winken hier ein Gutschein für zwei Übernachtungen im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, ein Gutschein zum „Kaffeeklatsch für 2“ im „café pralinchen & co.“ Boltenhagen und ein Gutschein für zwei Personen zum Eis essen bei „Island“ in Wohlenberg. Die Gewinner werden Anfang September gezogen und informiert.

Die erstmals als Gemeinschaftsaktion der Fachkräfteinitiative Westmecklenburg durchgeführten Urlauberaktionstage unter dem Namen „Strandtour“ unter Beteiligung des WSC und der Kampagne „Hör auf dein Herz. Mecklenburg“ war aus Sicht der Organisatoren ein voller Erfolg. „Da sich auch in den kommenden Jahren die Lage auf dem Fachkräftemarkt nicht entspannen wird, werden wir auch künftig solche Aktionen betreiben, um einen Teil des Bedarfs der hiesigen Wirtschaft zu decken. Und da wir in Westmecklenburg alle gemeinsam in einem Boot sitzen, wird es da auch weiterhin eine Zusammenarbeit geben“, so Landrätin Kerstin Weiss.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt sowie durch Unternehmen aus der Region und den Landkreis Nordwestmecklenburg finanziert.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 in einem gerichtlichen Eilverfahren den Antrag auf Außervollzugsetzung der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt. Die Verordnung regelt unter anderem, dass ab dem 25. Mai 2020 eine Begrenzung der Tagesauslastung bei Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf insgesamt 60 % der Betten einzuhalten ist. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein können z. B. Hotels 100 % der Betten auslasten.

Ein Betreiber von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst war der Auffassung, die 60%-Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen die Berufsfreiheit und das Recht auf Eigentum. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei zudem nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Somit bleiben die Regelungen bis auf weiteres bestehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landkreises MV.

 

 

Weitere Öffnungen im Sport- und Freizeitbereich

Das öffentliche Leben gewinnt weiter an Normalität. Die Landesregierung hat eine weitere Ergänzungsverordnung (Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV) mit weiteren Lockerungen für verschiedene Wirtschaftsbereiche sowie neuen Einreisebestimmungen veröffentlicht. Sie ergänzt die bestehenden Regelungen, d. h. die Landesverordnung in der Fassung vom 8. Mai 2020.

So ist es Betreibern von Kinos wieder gestattet, ihre Türen zu öffnen. Mit einer Begrenzung der Besucherzahlen, der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und strengen Hygienevorlagen soll die Sicherheit der Gäste gewährt werden.

Auch die Indoor-Sportanlagen wie Fitnesscenter, aber auch Tanzschulen können ab kommender Woche wieder Ihre Mitglieder begrüßen. Trainiert werden soll dann mit einem Mindestabstand von 2 Metern unter gesteigerten Hygieneauflagen. Zudem können Wettkämpfe im Profi-und Spitzensport durchgeführt werden, wenn sie durch die zuständige Behörde angezeigt wurden. Allerdings werden sie vorerst noch ohne Publikum stattfinden.

Rechtzeitig vor dem Hochsommer eröffnen nun schon tourismusaffine Dienstleister im Freien sowie Informationen, Besucherzentren, Fahrgastschifffahrt und Bootsverleihe.

Nächste Woche kommen weitere dazu wie alle Outdoor-Freizeitangebote, zu denen auch die Öffentlichen Freibäder und Badeteiche mit Wasseraufbereitung, aber auch die Reisebusveranstalter gehören,  solange die Betreiber sicherstellen, dass die  Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt ist und Warteschlangen vermieden werden.

 

Lockerungen in der Gastronomie

Ab dem 25. Mai sind in separaten Räumen auch Familienfeiern mit bis zu 30 Gästen erlaubt. Zudem dürfen die Gastronomen bis 23 Uhr bewirten.

 

Die komplette Verordnung mit allen Änderungen finden Sie hier:

GVOBI vom 19.05.2020 Nr. 31 Corona

Unternehmerinnen und Unternehmer stellt die Corona-Pandemie zum Teil vor existenzbedrohende Probleme. Um Ihnen zu helfen, haben wir folgende Informationen zusammengefasst:

 

Landesregierung erlässt Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Seit dem 17. März 2020 ist die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in M-V in Kraft getreten. Sie regelt, welche Betriebe ab dem 18.März 2020, 6:00 Uhr geschlossen werden müssen. Im Kern sind Verkaufsstellen des Einzelhandels betroffen. Es gelten aber weitreichende Ausnahmen.

Zu beachten ist auch, dass Gaststätten nur zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies gilt nur dann, wenn die Plätze in der Gaststätte so angeordnet sind, dass mindestens 2 Meter Abstand zwischen den Tischen besteht. Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 50 Gästen ist untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice darf ohne zeitliche Vorgaben erfolgen.

Zudem ist es Betreibern von Beherbergungsstätten (auch Ferienwohnungen und Home-Sharing-Anbietern) untersagt, Personen aus touristischen Zwecken zu beherbergen. 

Alles Weitere finden Sie in der Verordnung:

Download Verordnung

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Die aktuelle Lage führt zum Einbruch der Nachfrage für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sowie zu Lieferengpässen. Zudem sind bestimmte Branchen wie der Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Eventagenturen, das produzierende Gewerbe etc. durch behördliche Maßnahmen stark eingeschränkt. Es kommt derzeit sogar zu angeordneten Betriebsschließungen. Der Arbeitgeber kann dann Kurzarbeit anordnen. Kurzarbeit bedeutet, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert werden.

Die Leistungen muss der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen wurde das Antragsverfahren umgestellt. Laden Sie sich bitten die nötigen Dokumente aus dem Downloadbereich der Bundesagentur für Arbeit herunter, füllen Sie bitte die Anzeige über den Arbeitsausfall sowie den Antrag auf Kurzarbeitergeld aus. Füllen Sie bitte jedes Pflichtfeld der Anzeige aus! Sie können die Dokumente direkt als Kopie an das Postfach: rostock.031-OS@arbeitsagentur.de senden. Eine kurze Begründung warum Sie Kurzarbeitergeld beantragen sowie die Einverständniserklärung der Mitarbeiter (Einverständnis das Kurzarbeitergeld beantragt wird, bzw. die Zustimmung vom Betriebs /- Personalrat) fügen Sie der E-Mail bitte bei.

Arbeitgeber die die Unterlagen nicht per Online –Dienst oder per Mail senden, können diesen auch in Papierform an den Operativen Service schicken:

Agentur für Arbeit Rostock

Operativer Service

-Kurzarbeitergeld-

18048 Rostock

Bitte besuchen Sie vorzugsweise die Homepage der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen, Erklär-Videos und den Vordrucken (unten rechts unter Downloads). Alle aktuellen Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld ist spätestens am letzten Kalendertag des Monats mit dem Arbeitsausfall (also 31.03. für März 2020) einzureichen. Fehlende Unterlagen oder Informationen werden von der Agentur für Arbeit nachgefordert.

Wenn Sie noch keine Online-Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart haben und daher auch noch nicht registriert sind, registrieren Sie sich nicht. Wenn man seine Zugangsdaten nicht mehr zur Hand hat, sollte man nicht versuchen, sich erneut zu registrieren, da das die Zuordnung auf Kurzarbeitergeld erschwert.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.

Folgendes ist zu beachten: 

    • mind. 10% der Beschäftigten im Unternehmen sind von der Kurzarbeit betroffen 
    • auch Leiharbeiter erhalten Kurzzeitarbeitsgeld.

Nähere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, führt die Bundesagentur für Arbeit auch Telefonkonferenzen durch. Bitte melden Sie sich bei Bedarf! 

 

Beantragung finanzieller Hilfen für Ihr Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Corona-Pandemie mit einer Unternehmenshotline. Die Anrufe werden von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin bearbeitet.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag    08:00 bis 20:00 Uhr

Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es etwas dauern, bis Sie durchkommen. 

 

Regeln für die Heimarbeit

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer werden derzeit in das kalte Wasser geworfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als Vorsichtsmaßnahme in die Heimarbeit (Home-Office) geschickt. Vor Ort müssen Sie sich zum Teil beruflich das erste Mal im heimischen Umfeld selber organisieren. Auch Vorgesetzte müssen nun lernen, Teams aus der Ferne zu führen und zu unterstützen. 

Um Ihnen als Vorgesetzten sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Planung und die Durchführung von Heimarbeit zu erleichtern, möchten wir auf einen aktuellen Corona-Home-Office-Leitfaden des Magazins t3n – digital pioneers hinweisen. Es werden Themen wie IT-Sicherheit, Einrichtung der Arbeitsplätze mit Software-Vorschlägen sowie Tipps für die Organisation gegeben. 

Kostenfreier Download Leitfaden

Welcome Service Center hat Gewinner vom 2. Rückkehrertag ermittelt

Wismar Das Gewinnspiel vom 2. Rückkkehrertag im Landkreis Nordwestmecklenburg hat nun seine Preisträger. Sie wurden unter Ausschluss des Rechtsweges von den Mitarbeitern des Veranstalters Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) aus allen Teilnehmern gezogen. Insgesamt hatten am 27. Dezember 109 Veranstaltungsbesucher mitgemacht und den dazu notwendigen Fragebogen ausgefüllt und abgegeben. Der Hauptpreis, ein Smartphone im Wert von 300 Euro, ging an Celina Conrad aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie hatte den Rückkehrertag besucht, weil sie über Mundpropaganda davon erfahren hatte. Sie hatte das Ziel, familienfreundliche Unternehmen im Bereich der Pflege zu finden. „Meine Erwartungen an die Veranstaltung wurden voll erfüllt. Die Anbieter an den einzelnen Ständen waren stets freundlich und haben alle meine Fragen beantwortet. Hinzu kam, dass ein Ehepaar einer Baufirma mich neugierig auf den Beruf der Bürokauffrau gemacht hat“, berichtet die junge Frau. Das Gewinnspiel sei da zusätzlich eine gute Idee der Veranstalter gewesen. „Bisher habe ich das Welcome Service Center in Nordwestmecklenburg noch nie in Anspruch genommen, was sich sicher in naher Zukunft ändern wird“, so die Hauptgewinnerin.

Der zweite Preis und damit ein Gutschein im Wert von 50 Euro für einen Besuch im Wismarer Wonnemar ging an eine Studentin aus der Hansestadt. Alfred Guthardt aus Lübow freut sich über Gewinn Nummer Drei, einen Gutschein in Höhe von 20 Euro eines italienischen Restaurants am Wismarer Hafen „Besucht hatte ich den Rückkehrertag aus reiner Neugier. Ich arbeite seit fast 16 Jahren in Hamburg“, erzählt der Lübower. Er übernachte die Woche über in Hamburg, damit er nicht jeden Tag pendeln muss. Das Familienleben bleibe dabei auf der Strecke. „Ich würde gerne wieder in der Nähe arbeiten. Das wäre gut für mich und vor allem für die Familie. Ich war überrascht, wie viele Firmen sich präsentierten und wie gut besucht die Veranstaltung war“, so Guthardt. Er habe auch einige Gespräche geführt und überlegt nun, die Beratung des Service Centers in Anspruch zu nehmen. „Das Gewinnspiel war eine gute Idee, ich freue mich über den Gewinn.“

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

 

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

 

Große Resonanz für Veranstaltung des Welcome Service Centers

Schwerin / Wismar Deutlich mehr als 40 Unternehmen, die weit über 300 offene Stellen anbieten und über 1.000 Besucher – das sind die Ziele des Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM, für den von ihm organisierten Rückkehrertag in diesem Jahr. Der findet wie bei seiner Premiere 2018 am 27. Dezember, von 10 bis 14 Uhr in der Markthalle Wismar statt. Mit prominenter Unterstützung: Nach dem Erfolg im Vorjahr, werden gleich zwei Landesminister die Jobbörse eröffnen, Wirtschaftsminister Harry Glawe sowie Finanzminister Reinhard Meyer. „Unternehmen und Regionen stehen in einem immer stärkeren Wettbewerb um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Wichtig ist, potentiellen Arbeitskräften attraktive Rund-um-Angebote aufzuzeigen. Neben der eigentlichen Arbeitsstelle geht es auch um Wohnraum, Kinderbetreuung und Freizeitangebote. Mit dem Rückkehrertag zwischen Weihnachten und Neujahr soll unseren Landeskindern, die auswärts arbeiten und zu den Festtagen bei ihren Familien sind, aufgezeigt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Und Finanzminister Reinhard Meyer ergänzt: „Es ist schade, dass viele Landeskinder oft nur noch zu den großen Feiertagen zurück in die Heimat kommen und nach dem Fest dann wehmütig die Rückreise antreten. Ich hatte schon im letzten Jahr in Wismar viele Gespräche mit Rückkehrern geführt. Viele von ihnen wollen gerne in MV bleiben und arbeiten. Und die Möglichkeiten haben wir: Nicht nur die Unternehmen bei uns im Land suchen händeringend nach Fachkräften, auch die Verwaltung bietet viele attraktive Arbeitsplätze.“

Wie wichtig diese Unterstützung und die damit verbundene Aufmerksamkeit auf diese Veranstaltung ist, weiß Ralf Lorber, Vorstandsvorsitzender der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar, kurz WOW e. V., ganz genau. „Wir brauchen jede Hilfe von öffentlicher Seite, die wir kriegen können, um auf das Problem Fachkräftemangel aufmerksam zu machen. Vielen Weggezogenen und Auspendlern ist gar nicht bewusst, dass wir jetzt die attraktiven Arbeitsplätze haben, die es vor 20 Jahren noch nicht gab“, so Lorber. Er sehe die Prognosen von vor acht Jahren, die diesen Fachkräftemangel vorhergesagt hatten, bestätigt. „Viele Unternehmen in Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg haben expandiert, zahlreiche Neuansiedlungen sind hinzugekommen – das hat den Fachkräftemarkt noch zusätzlich ausgedünnt. Arbeitnehmer haben dadurch beste Chancen, wieder in ihre Heimat zurückzukehren“, sagt Ralf Lorber, der gleichzeitig Geschäftsführer der Egger Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG mit rund 1.000 Mitarbeitern ist.

Auf dem Rückkehrertag werden nicht nur Fachkräfte gesucht, die vor Jahren den Landkreis verlassen haben und wieder zurück möchten. Auch Pendler oder Menschen aus anderen Bundesländern, die hier gerade Urlaub machen und an Jobwechsel denken, sind herzlich willkommen. Dabei ist die Veranstaltung für die Besucher selbstverständlich kostenlos. Lediglich die sich präsentierenden Unternehmen zahlen eine Standgebühr von 350 Euro. „Eine Möglichkeit gerade auch für kleinere Firmen, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende, ohne großen Aufwand die gesuchten Fachkräfte zu finden“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Inzwischen ist die Halle bereits so gut wie ausgebucht. Nach Absprache sind nur noch einige wenige Plätze zu vergeben. Der Kontakt kann per Telefon über 03841 – 3040 9841 oder via Email an s.malchow@nordwestmecklenburg.de aufgenommen werden. Auf der Internetseite www.ichwillindieheimat.de gibt es weitere Informationen zum Rückkehrertag.

Erstmals wird es in diesem Jahr auch in Schwerin am 27. Dezember einen eigenen Rückkehrertag geben. Geplant und organisiert wird diese lokale Jobmesse von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt. Um sich nicht gegenseitig die Besucher abzuwerben, wird dort abgestimmt mit dem WSC NWM von 14 bis 18 Uhr im Demmlersaal des alten Rathauses versucht, die Heimaturlauber wieder zurück in die Stadt zu ziehen. Weitere Infos finden Interessierte auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

Kontakt:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp