Drei Jahrzehnte an der Seite der Unternehmen – die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg feiert Geburtstag

Sie ist aus dem Wirtschaftsleben des Kreises gar nicht mehr wegzudenken: Heute, am 30. November 2022 feiert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) ihr 30-jähriges Bestehen.
Gegründet in Grevesmühlen, wo bis heute ihr Stammsitz ist, wurden unter ihrer Leitung zum Beispiel die Gewerbegebiete in Herrnburg, Schönberg, Carlow und Upahl erschlossen und anschließend verkauft. Tausende Arbeitsplätze entstanden so in den vergangenen Jahrzehnten und in den letzten Jahren kamen immer mehr neue Aufgaben für die WFG hinzu.

Zum Jubiläum fanden bereits mehrere Aktionen statt. Es wurde unter anderem ein Kurzfilm gedreht, der am 1. Dezember im Rahmen eines Pressegesprächs präsentiert wird. Die Jubiläumsveranstaltung folgt im Frühjahr 2023 im Rahmen eines Unternehmerempfanges.

Hier einige Stimmen zu der kreiseigenen Gesellschaft und ihrem Wirken in den vergangenen dreißig Jahren:

„Ich hatte bereits 1992 Berührung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Da war ich noch der Landrat des Kreises Wismar. Wir machten dort ebenfalls Wirtschaftsförderung. Aber nicht auf Basis einer Gesellschaft, sondern aus der Verwaltung heraus. In dem Zusammenhang hatte ich Kontakt mit dem damals noch eigenständigen Kreis Grevesmühlen hinsichtlich der Wirtschaftsförderung. Das betraf besonders das Gewerbegebiet Upahl und dann das Gewerbegebiet Schönberg – das waren so die ersten Hauptschwerpunkte. Schon damals stand die Wirtschaftsförderung im Prinzip für die Ansiedlung der Betriebe, wie etwa Hansano in Upahl. Zur gleichen Zeit hatten wir im ehemaligen Kreis Wismar, der ja dann im Kreis Nordwestmecklenburg aufgegangen ist mit der dortigen Wirtschaftsförderung in den ersten drei, vier Jahren das Gewerbegebiet Gägelow, das damals größte Gewerbegebiet in Mecklenburg-Vorpommern, entwickelt. Dort haben wir unheimlich viele Betriebe angesiedelt, die sonst woanders hingegangen wären“, erinnert sich Dr. Udo Drefahl, der von 1990 bis 1994 Landrat des Kreises Wismar und nach der ersten Kreisgebietsreform von 1994 bis 2001 Landrat im Landkreis Nordwestmecklenburg war. „Das Geschäft ist insgesamt schwieriger geworden, muss man sagen. Es ist heute schwieriger, Betriebe anzusiedeln, als noch vor einigen Jahren. Ein großer Teil der Arbeit besteht heute sicherlich auch darin, die vorhandenen Betriebe zu pflegen, damit sie bleiben und sich gut entwickeln – was meiner Kenntnis nach gut gelingt“, so der ehemalige Landrat.

Der derzeitige Landrat des Kreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann hatte vor seiner Wahl schon als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Blowatz und ab 2019 als Mitglied des Kreistages Kontakt zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft. „Da waren schon die ersten Schnittpunkte. Also der Name ist Programm: Wirtschaft fördern im Landkreis – und das macht sie in meinen Augen auch sehr erfolgreich. Sie steht für die Ansiedlung von Firmen, von Industrie, von Gewerbe, soll Bestandsunternehmen unterstützen, fördern, ihnen Wege aufzeigen, wie sie sich hier entwickeln können und soll auch dafür sorgen, dass die Kommunen, die ja letztendlich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft bezahlen über die Kreisumlage, ebenfalls unterstützen. Ich bin stolz darauf, dass die WFG Unternehmen durch die Corona-Pandemie begleitet und über die mittlerweile zwei Jahre unter anderem mit einer Hotline beraten hat. Dabei stand sie ihnen unterstützend zur Seite in den schwierigen Zeiten, wo keiner wusste, wie es weiter geht.“
Für die Zukunft des kreiseigenen Unternehmens hat Landrat Schomann konkrete Pläne: „Mein Ziel war schon im Wahlkampf, dass man die Wirtschaftsförderungsgesellschaft stärken muss. Aber man muss sie auch umbauen, um zukunftsfähig zu sein. Ich möchte meinen Fokus mehr darauf richten, dass wir die Kommunen im Landkreis unterstützen, mehr Kommunalberatung machen, auch für die kleinen Kommunen, nicht nur die Großen, die Großgewerbestandorte entwickeln wollen. Das ist mein Ziel, Kommunalberatung und dass wir weiterhin Hilfestellung geben, dass die Bestandsunternehmen mit der Arbeit des zur WFG gehörenden Welcome Service Center weiterhin Fachkräfte gewinnen“

Chef des WFG-Aufsichtsrats ist Heiner Wilms, Geschäftsführer der Stadtwerke Grevesmühlen: „Ich begleite die Wirtschaftsförderungsgesellschaft seit ihrer Gründung 1992, damals noch in meiner Funktion als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Ich habe seinerzeit begonnen, als junger Abgeordneter des Kreistages Grevesmühlen, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landkreises voranzubringen. Und dazu hat sich die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft als hervorragendes Instrument angeboten. Und das ist der Bereich, in dem ich mich gern gesehen habe und auch weiterentwickelt habe und möchte dieses auch weiterhin voranbringen.
Bis zum heutigen Tage habe ich immer zu WFG gestanden und hoffe, dass sie sich auch weiterhin so erfolgreich etabliert. Wir sind stolz, dass wir es geschafft haben, dass diese Gesellschaft immer mehr Akzeptanz im Landkreis gefunden hat. Die WFG ist eine kompetente Beratungsfirma, sowohl für Firmen in unserer Region, aber auch für Kommunen, für Städte und Gemeinden, die Ansiedlungen in ihrem Gebiet vornehmen wollen. Ich denke, dass sie auch in 30 Jahren noch existieren wird, denn unser Landkreis ist der stärkste Industriestandort in Mecklenburg-Vorpommern und diese Position möchten wir nicht nur halten, sondern auch ausbauen. Und dazu wird diese Wirtschaftsförderungsgesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“

Seit inzwischen fünf Jahren leitet Martin Kopp als Geschäftsführer die WFG. Der gebürtige Niedersachse kam seinerzeit aus Schleswig-Holstein nach Nordwestmecklenburg und ist begeistert – sowohl von der Landschaft, als auch von den Bewohnern. „Es macht sehr viel Spaß, hier zu arbeiten. Die Menschen hier sind bodenständig und pragmatisch: Die Netzwerke sind klein, überschaubar und dadurch haben wir eine sehr, sehr gute Agilität. Also wir können sehr schnell Sachen umsetzen.“ Der studierte Umweltwissenschaftler hat konkrete Vorstellungen: „Mein Wunsch ist, dass wir unsere Gewerbegebiete klimaneutral machen, dass wir Unternehmen ansiedeln, die auch wissensbasierte Berufe anbieten, dass wir uns also wirklich zukunftsfähig aufstellen. Und dass das gute Jobs sind, dass auch viele Menschen, die weggezogen sind sagen, ich habe eine Perspektive, auch wieder nach Hause zu kommen.“

Ein Beispiel solcher Unternehmen ist Novocarbo mit Hauptsitz in Hamburg, das mit Hilfe der WFG angesiedelt wurde. Für den Leiter der Produktentwicklung, Benjamin Reincke bieten sich in Nordwestmecklenburg beste Voraussetzungen für die Firma. „Das Ziel von Novocarbo ist die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre. Das geschieht, indem wir Pflanzenkohle herstellen. Wir nehmen Biomassen, die ja den Kohlenstoff als CO2 aus der Luft entnommen und in sich aufgebaut haben und wechseln das von diesem Pflanzen-Kohlenstoff in festen Kohlenstoff. Also wir verbrennen ohne Sauerstoff. Wir verhindern damit, dass der wieder als Kohlendioxid in die Atmosphäre kommt.“ Da bei diesem Prozess sehr viel Energie in Form von Wärme freigesetzt wird suchte das Unternehmen einen Standort für ein Werk, an dem es diese Wärme abgeben kann. „Und da die Fernwärme in den Neuen Bundesländern sehr gefördert wird, war das für uns sehr interessant, in so ein Fernwärmenetz einspeisen zu können. Dass die Wahl dann auf Grevesmühlen gefallen ist, war der Tatsache geschuldet, weil wir gesehen haben, dass es hier verschiedene Möglichkeiten gibt, grüne Wärme an den Mann bzw. die Frau zu bringen, hier ist ein großer Bedarf dafür. Das hat uns die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sofort aufgezeigt und da waren wir relativ schnell Feuer und Flamme, dass wir hierher kommen.“ Reincke schätzt die Professionalität, die Direktheit und die sehr gute Erreichbarkeit der WFG. „Aber in erster Linie sehe ich sie als Partner, der Brücke baut zu allen industriellen oder wirtschaftlichen Teilnehmern. Es wäre deutlich schwieriger gewesen, wenn wir ohne die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hier in Grevesmühlen versucht hätten, Fuß zu fassen, weil sie die Kontakte haben, weil sie die Teilnehmer kennen und natürlich auch auf beiden Seiten sehen, was ist der Bedarf“.

Peter Täufel

Viele Unternehmen leiden unter den drastisch gestiegenen Preisen für Materialien und Rohstoffe und den Störungen von Lieferketten.

Aus diesem Grund gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern ab sofort Darlehen zur Abmilderung dieser besonderen Belastungen für Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Zuwendungsempfänger sind kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die den gestiegenen Rohstoff- und Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg nicht preis- und erlöswirksam weitergeben können. Für Soloselbstständige und Freiberufler gilt eine Vollerwerbstätigkeit.

Die Höhe des Darlehens darf max. 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre entsprechen. Bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet haben, gilt die Dauer der Geschäftstätigkeit.

Der Rahmen der Förderung beläuft zwischen 10.000,- € und 100.000,- € für eine maximale Laufzeit von 60 Monaten und 5 % pro Jahr.

Die Anträge können ab sofort auf der Website des Landesförderinstituts abgerufen und formgebunden bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers mit Sitz in Schwerin eingereicht werden.

Ab sofort gewährt das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertige Photo­voltaik­anlagen.

Für den Erwerb von Mini-Balkon­kraft­werke oder Balkon-PV-Anlagen kann ein nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von max. 500 Euro beantragt werden.

Die Anträge sind schriftlich und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme einzureichen.

Detaillierte Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

Mit der Ankündigung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms durch die Bundesregierung wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht.

Ziel der Bundesmaßnahmen ist es, Länder und Kommunen sowie Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen.

Konkrete Maßnahmen auf einen Blick

Unter anderem soll eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt und Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Ausweitung des Energieangebots und der gleichzeitigen Senkung des Verbrauchs sollen die Gaspreise gedämpft werden. Dies wird erreicht, in dem von den Potenzialen der erneuerbaren Energien Gebrauch gemacht und die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 weiterhin betrieben werden.

Zusätzlich soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, die Unternehmen als auch private Haushalte vor einer finanziellen Überanstrengung und zur gleichzeitigen Einsparung des Gasverbrauchs anregen soll. Das bedeutet für die Unternehmen konkret, dass ein Basispreis staatlich gedeckelt und nur für den darüber hinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss – auf diese Weise wird zum Energiesparen angeregt.

Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, sollen zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen erhalten, welche über die Kredit für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden können.

Diese Maßnahmen werden durch die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus dem Jahr 2020 erfolgen, der mit zusätzlichen Kreditermächtigungen ausgestattet sein wird. Der Bundestag hat die Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds am 21.10.2022 beschlossen.

Ein zusätzliches Instrument zu Kostenreduzierung für Unternehmen: Die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme soll bis Frühjahr 2024 auf 7% reduziert werden.

Um von der Krisensituation betroffene Unternehmen nicht zusätzliche Belastungen zuzumuten, soll die Wirtschat vor unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasen bewahrt werden.

Sobald genauere Informationen zu den Fördermaßnahmen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 

Wenn Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, melden Sie sich unter:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
August-Bebel-Straße 1
23936 Grevesmühlen

Daniel Berges
Tel: 03881 49 799 87 / 0173 2022 513
Mail: d.berges@wfg-nwm.de

 

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) und sein Träger, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM), bieten auch im zweiten Halbjahr diesen Jahres lokalen Unternehmen Unterstützung an und starten am 16. August mit einer weiteren Workshop-Reihe zum Thema „Integration von ausländischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt“.
Die Auftaktveranstaltung widmet sich dem Thema „Einstellungsvoraussetzungen für ukrainische Fachkräfte und Fördermöglichkeiten“.
Gemeinsam mit den Spezialisten der Koordinationsstelle für Fachkräfteeinwanderung in MV von der Gesellschaft für Dienstleistung – Unternehmensberatung der Wirtschaft mbH und dem Geschäftsführer des Wismarer Jobcenters werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie ukrainische Fachkräfte gewonnen und erfolgreich in Unternehmen integriert werden können.
„Durch vermehrte Anfragen von verschiedensten Arbeitgebern aus unserer Region hielten wir es für sinnvoll, auch in diesem Gebiet kostenlose und qualifizierte Schulungen anzubieten“, so WSC-Leiterin Anne-Juliana Bunkelmann.
Diesmal findet der Workshop im Technologienzentrum am Westhafen der Hansestadt Wismar statt. Von 10:00 – 12:30 Uhr freuen sich die Veranstalter über interessante Beiträge und einen regen Austausch mit den teilnehmenden Unternehmen.

Wenn auch Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, melden Sie sich bei Anne-Juliana Bunkelmann unter a.bunkelmann@nordwestmecklenburg.de oder unter der Telefonnummer 03841-30409843 an.

Anmeldeschluss ist am 10. August.

Unternehmen, die innovative Klimaschutzbeiträge über eine höhere Energieeffizienz, zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energie leisten möchten, können von dem Förderprogramm des Landesförderinstituts profitieren.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in MV, aber auch Vereine, Verbände, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Es werden Maßnahmen unterstützt, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dies können z. B. Folgende sein: Verbesserung der Energieeffizienz, die gesetzliche Standards übertreffen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, aber auch Untersuchungen zum Energiemanagement in Betrieben.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV).

In touristisch stark nachgefragten Gebieten stellt es UnternehmerInnen häufig schwer, bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitarbeiter zu finden.
Deshalb gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Förderungen für bezahlbare Mitarbeiterwohnungen in Gemeinden mit Tourismusschwerpunkt.
Im Kern geht es um den Neubau, Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, Adressaten sollen neben touristische Unternehmen wie Hotels beispielsweise auch Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen mit entsprechenden Bedarf nach Fachkräften haben.
Unterstützung gibt es in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 600 EUR/m² pro geschaffener Wohnfläche und maximal 500.000 EUR pro Vorhaben.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die geschaffenen Gebäude auf Dauer für Wohnzwecke genutzt werden sollen und in dem Bereich der 24 Tourismusschwerpunktgemeinden liegen.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Seites des Landesförderinstituts.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen für den Erhalt und die Stärkung der ländlichen Wirtschaftsstruktur und des Dienstleistungsangebots.

Dafür können notwendige Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens gefördert werden.
Das sind beispielsweise Baukosten, Erstausstattung an Computer hard- & software, Büroeinrichtungen, Verkaufstresen und Kühlzellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ist der Antrag genehmigt, gibt es die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als EUR 10.000 betragen müssen.
Existenzgründer können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Anträge können das ganze Jahr beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Haben Sie vorab Fragen zu der Förderung? Sprechen Sie uns gerne an!

ExistenzgründerInnen in Mecklenburg-Vorpommern können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen für Existenzgründer sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Qualifizierungskursen mit einem Umfang von 48 Unterrichtsstunden sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Unternehmensberatung

Wie hoch ist die Förderung?

In Form von Bildungsschecks werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Eine Teilnahmegebühr von höchstens 490 EUR (netto) je Teilnehmer/in und Qualifizierungskurs (max. Zuschuss in Höhe von 392 EUR).
Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) je Tagewerk (max. Zuschuss in Höhe von 500 EUR).

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.

Haben Sie Fragen rund um Fördermittel? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!

Der Bund unterstützt während der Pandemie solche Bereiche in der Wirtschaft mit Wirtschaftshilfen, die mit Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs leben müssen.
Seit dem 07.01.2022 ist die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 1.1.2022 bis 31.03.2022 möglich.
Adressaten dieses Programmes sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von coronabedingten Schließungen und Einschränkungen stark betroffen sind und Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019 aufweisen.

Anträge können wie gewohnt durch prüfende Dritte, d.h. beispielsweise durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte gestellt werden.

Zur Klärung häufig gestellter Fragen können Sie den folgenden Link nutzen:
Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Anträge für die sogenannte Neustarthilfe können seit dem 14.01. auch direkt, d.h. ohne die Hilfe sogenannter prüfender Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte) gestellt werden. Quelle: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)