Ab sofort gewährt das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertige Photo­voltaik­anlagen.

Für den Erwerb von Mini-Balkon­kraft­werke oder Balkon-PV-Anlagen kann ein nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von max. 500 Euro beantragt werden.

Die Anträge sind schriftlich und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme einzureichen.

Detaillierte Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

Mit der Ankündigung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms durch die Bundesregierung wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht.

Ziel der Bundesmaßnahmen ist es, Länder und Kommunen sowie Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen.

Konkrete Maßnahmen auf einen Blick

Unter anderem soll eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt und Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Ausweitung des Energieangebots und der gleichzeitigen Senkung des Verbrauchs sollen die Gaspreise gedämpft werden. Dies wird erreicht, in dem von den Potenzialen der erneuerbaren Energien Gebrauch gemacht und die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 weiterhin betrieben werden.

Zusätzlich soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, die Unternehmen als auch private Haushalte vor einer finanziellen Überanstrengung und zur gleichzeitigen Einsparung des Gasverbrauchs anregen soll. Das bedeutet für die Unternehmen konkret, dass ein Basispreis staatlich gedeckelt und nur für den darüber hinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss – auf diese Weise wird zum Energiesparen angeregt.

Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, sollen zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen erhalten, welche über die Kredit für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden können.

Diese Maßnahmen werden durch die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus dem Jahr 2020 erfolgen, der mit zusätzlichen Kreditermächtigungen ausgestattet sein wird. Der Bundestag hat die Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds am 21.10.2022 beschlossen.

Ein zusätzliches Instrument zu Kostenreduzierung für Unternehmen: Die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme soll bis Frühjahr 2024 auf 7% reduziert werden.

Um von der Krisensituation betroffene Unternehmen nicht zusätzliche Belastungen zuzumuten, soll die Wirtschat vor unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasen bewahrt werden.

Sobald genauere Informationen zu den Fördermaßnahmen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 

Wenn Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, melden Sie sich unter:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
August-Bebel-Straße 1
23936 Grevesmühlen

Daniel Berges
Tel: 03881 49 799 87 / 0173 2022 513
Mail: d.berges@wfg-nwm.de

 

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) und sein Träger, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM), bieten auch im zweiten Halbjahr diesen Jahres lokalen Unternehmen Unterstützung an und starten am 16. August mit einer weiteren Workshop-Reihe zum Thema „Integration von ausländischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt“.
Die Auftaktveranstaltung widmet sich dem Thema „Einstellungsvoraussetzungen für ukrainische Fachkräfte und Fördermöglichkeiten“.
Gemeinsam mit den Spezialisten der Koordinationsstelle für Fachkräfteeinwanderung in MV von der Gesellschaft für Dienstleistung – Unternehmensberatung der Wirtschaft mbH und dem Geschäftsführer des Wismarer Jobcenters werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie ukrainische Fachkräfte gewonnen und erfolgreich in Unternehmen integriert werden können.
„Durch vermehrte Anfragen von verschiedensten Arbeitgebern aus unserer Region hielten wir es für sinnvoll, auch in diesem Gebiet kostenlose und qualifizierte Schulungen anzubieten“, so WSC-Leiterin Anne-Juliana Bunkelmann.
Diesmal findet der Workshop im Technologienzentrum am Westhafen der Hansestadt Wismar statt. Von 10:00 – 12:30 Uhr freuen sich die Veranstalter über interessante Beiträge und einen regen Austausch mit den teilnehmenden Unternehmen.

Wenn auch Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, melden Sie sich bei Anne-Juliana Bunkelmann unter a.bunkelmann@nordwestmecklenburg.de oder unter der Telefonnummer 03841-30409843 an.

Anmeldeschluss ist am 10. August.

Unternehmen, die innovative Klimaschutzbeiträge über eine höhere Energieeffizienz, zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energie leisten möchten, können von dem Förderprogramm des Landesförderinstituts profitieren.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in MV, aber auch Vereine, Verbände, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Es werden Maßnahmen unterstützt, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dies können z. B. Folgende sein: Verbesserung der Energieeffizienz, die gesetzliche Standards übertreffen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, aber auch Untersuchungen zum Energiemanagement in Betrieben.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV).

In touristisch stark nachgefragten Gebieten stellt es UnternehmerInnen häufig schwer, bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitarbeiter zu finden.
Deshalb gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Förderungen für bezahlbare Mitarbeiterwohnungen in Gemeinden mit Tourismusschwerpunkt.
Im Kern geht es um den Neubau, Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, Adressaten sollen neben touristische Unternehmen wie Hotels beispielsweise auch Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen mit entsprechenden Bedarf nach Fachkräften haben.
Unterstützung gibt es in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 600 EUR/m² pro geschaffener Wohnfläche und maximal 500.000 EUR pro Vorhaben.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die geschaffenen Gebäude auf Dauer für Wohnzwecke genutzt werden sollen und in dem Bereich der 24 Tourismusschwerpunktgemeinden liegen.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Seites des Landesförderinstituts.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen für den Erhalt und die Stärkung der ländlichen Wirtschaftsstruktur und des Dienstleistungsangebots.

Dafür können notwendige Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens gefördert werden.
Das sind beispielsweise Baukosten, Erstausstattung an Computer hard- & software, Büroeinrichtungen, Verkaufstresen und Kühlzellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ist der Antrag genehmigt, gibt es die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als EUR 10.000 betragen müssen.
Existenzgründer können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Anträge können das ganze Jahr beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Haben Sie vorab Fragen zu der Förderung? Sprechen Sie uns gerne an!

ExistenzgründerInnen in Mecklenburg-Vorpommern können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen für Existenzgründer sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Qualifizierungskursen mit einem Umfang von 48 Unterrichtsstunden sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Unternehmensberatung

Wie hoch ist die Förderung?

In Form von Bildungsschecks werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Eine Teilnahmegebühr von höchstens 490 EUR (netto) je Teilnehmer/in und Qualifizierungskurs (max. Zuschuss in Höhe von 392 EUR).
Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) je Tagewerk (max. Zuschuss in Höhe von 500 EUR).

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.

Haben Sie Fragen rund um Fördermittel? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!

Der Bund unterstützt während der Pandemie solche Bereiche in der Wirtschaft mit Wirtschaftshilfen, die mit Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs leben müssen.
Seit dem 07.01.2022 ist die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 1.1.2022 bis 31.03.2022 möglich.
Adressaten dieses Programmes sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von coronabedingten Schließungen und Einschränkungen stark betroffen sind und Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019 aufweisen.

Anträge können wie gewohnt durch prüfende Dritte, d.h. beispielsweise durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte gestellt werden.

Zur Klärung häufig gestellter Fragen können Sie den folgenden Link nutzen:
Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Anträge für die sogenannte Neustarthilfe können seit dem 14.01. auch direkt, d.h. ohne die Hilfe sogenannter prüfender Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte) gestellt werden. Quelle: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Zahlreiche Branchen erleben schon seit längerem einen Aufschwung, während andere noch immer mit den Einschränkungen bedingt durch die Coronapandemie zu kämpfen haben.

Aus diesem Grund wird die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 unter bestehenden Förderbedingungen verlängert.
Das heißt wie gehabt: Für die Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsatz aufgrund der Coronapandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.

Ebenso wurde die Neustarthilfe Plus für von Umsatzeinbußen betroffene Soloselbstständige verlängert, sodass Berechtigte eine Unterstützung von bis zu 4.500 Euro erhalten können.

Die Antragstellung erfolgt nach wie vor über die bekannte Plattform uerbrueckungshilfe-unternehmen.de, die Bearbeitung und Auszahlung läuft über die Verantwortung der Länder.

Am Freitag, dem 03. September ist es soweit: unser Team packt die Umzugskarton und ist an diesem Tag leider nicht persönlich für Sie da.

Sie erreichen uns aber weiterhin via Telefon und E-Mail und können uns ab der KW 36 in unseren neuen Büroräumen im alten Rathaus in der August-Bebel-Straße 1 in Grevesmühlen besuchen.