Mit der Ankündigung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms durch die Bundesregierung wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht.
Ziel der Bundesmaßnahmen ist es, Länder und Kommunen sowie Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen.
Konkrete Maßnahmen auf einen Blick
Unter anderem soll eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt und Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Ausweitung des Energieangebots und der gleichzeitigen Senkung des Verbrauchs sollen die Gaspreise gedämpft werden. Dies wird erreicht, in dem von den Potenzialen der erneuerbaren Energien Gebrauch gemacht und die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 weiterhin betrieben werden.
Zusätzlich soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, die Unternehmen als auch private Haushalte vor einer finanziellen Überanstrengung und zur gleichzeitigen Einsparung des Gasverbrauchs anregen soll. Das bedeutet für die Unternehmen konkret, dass ein Basispreis staatlich gedeckelt und nur für den darüber hinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss – auf diese Weise wird zum Energiesparen angeregt.
Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, sollen zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen erhalten, welche über die Kredit für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden können.
Diese Maßnahmen werden durch die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus dem Jahr 2020 erfolgen, der mit zusätzlichen Kreditermächtigungen ausgestattet sein wird. Der Bundestag hat die Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds am 21.10.2022 beschlossen.
Ein zusätzliches Instrument zu Kostenreduzierung für Unternehmen: Die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme soll bis Frühjahr 2024 auf 7% reduziert werden.
Um von der Krisensituation betroffene Unternehmen nicht zusätzliche Belastungen zuzumuten, soll die Wirtschat vor unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasen bewahrt werden.
Sobald genauere Informationen zu den Fördermaßnahmen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Wenn Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, melden Sie sich unter:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
August-Bebel-Straße 1
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Daniel Berges
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